Donnerstag, 13. März 2014

Erklärung des Auslandsvermögens bei der Zentralbank

Wer als Ausländer in Brasilien lebt und mehr als 100.000 USD ausländisches Vermögen besitzt, der muss dies jährlich bei der brasilinischen Zentralbank angeben. Bei Unterlassung und Aufdeckung durch die Zentralbank oder Steuerbehörde, kommt es je nicht abgegebener Erklärung zu einer Strafe von 10% des Wertes des Aulandsvermögens (max. 250.000 Real).


Unabhängig von der Steuererklärung müssen alle juristischen und natürlichen Personen bei der brasilinischen Zentralbank jährlich eine Erklärung über die ausländischen Vermögen abgeben (sog. Capitais Brasileiros no Exterior (CBE)). Die Abgabe muss in 2014 zwischen dem 17. Februar und 7. April erfolgen.

Genauere Informationen können dem Ratgeber des Steuerberaters Klaus Merkel bzw. direkt von der Seite der Zentralbank entnommen werden.


Nützliche Links:
Banco Central do Brasil
FAQ (Capitais Brasileiros no Exterior (CBE))
Ratgeber des Steuerberaters Klaus Merkel

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